Gutachtenverfahren
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Gutachtenverfahren


Schadensgutachten

In Schadensgutachten werden Bauschäden und deren Ursachen auch für Laien verständlich dargestellt und erklärt.

Als Bausachverständige analysieren wir fachkundig und objektiv Baumängel und Bauschäden, erforschen Ursachen und Zusammenhänge vor Ort und fertigen eine schriftliche Ausarbeitung an.

Diese schriftliche Grundlage kann beispielsweise dienen zur/zum:

  • Qualitätsbewertung von Baustoffen und Bauteilen
  • Feststellungen zur Art und Umfang von Bauschäden
  • Klärung der Verantwortlichkeiten, um Mangelbeseitigungen einfordern zu können
  • Einschätzung der Sanierungswürdigkeit
  • Ermittlung notwendiger Sanierungsmaßnahmen und -kosten
  • Einschätzung der Ausführungsqualität von Neu-, Aus- oder Umbauten
  • Schutz vor überhöhten Forderungen
  • Außergerichtlichen Klärung von Streitfällen
  • Als Parteigutachten zur Vorlage bei Gericht

In einigen Fällen ist ein umfangreiches Gutachten nicht erforderlich. Für kleinere Bauschäden oder einfache Fragestellungen erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten). Hiermit haben Sie die Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen und erhalten dennoch konkrete Lösungsvorschläge.

Beweissicherungen

Beweissicherungen im Bauwesen dokumentieren einen baulichen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und dienen in der Regel der Abgrenzung von Schadensersatzansprüchen.

Durch unsere umfangreichen und detaillierten Dokumentationen beugen wir aufwändigen gerichtlichen Auseinandersetzungen vor. Es werden eindeutige und für jeden nachvollziehbare Tatsachen festgehalten, mit deren Hilfe sich Bautenzustände jederzeit beweisen lassen.

Beweissicherungen sind zum Beispiel für folgende Fälle sinnvoll:

  • bei Baumaßnahmen im Bereich bestehender Gebäude, bei denen Auswirkungen durch Erschütterungen, Baustellenverkehr oder andere Belastungen nicht ausgeschlossen werden können
  • wenn Schadensersatzansprüche von Nachbarn befürchtet werden
  • bei mangelhafter Ausführung von Bauleistungen, die durch Dritte behoben werden soll

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten sind eine empfehlenswerte Alternative zu langwierigen und kostenintensiven Gerichtsverfahren. Im Streitfall beauftragen die Parteien einvernehmlich mittels einer "Schiedsgutachterabrede" einen neutralen Bausachverständigen damit, eine verbindliche Klärung der technischen Sachverhalte und Verantwortlichkeiten vorzunehmen. Sie verpflichten sich, diese Beurteilung anzuerkennen. Gerichtliche Anfechtungen von Schiedsgutachten sind dann nur noch bei "offenbarer Unrichtigkeit" möglich.

Es ist ratsam, bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme eine entsprechende Abrede zu treffen, z.B. als Vereinbarung innerhalb eines Werkvertrages.

Zeitnah und unbürokratisch helfen wir Ihnen als Schiedsgutachter langwierigen, gerichtlichen Prozessen aus dem Weg zu gehen. Als neutrales und kompetentes Bausachverständigenbüro schaffen wir Transparenz, dienen als Vermittler und erarbeiten, sofern erwünscht, gemeinsam Lösungsvorschläge.

Gutachterliche Stellungnahmen (Kurzgutachten)

In einigen Fällen ist ein umfangreiches Gutachten nicht erforderlich. Für kleinere Bauschäden oder einfache Fragestellungen erstellen wir Ihnen gerne eine gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten). Hiermit haben Sie die Möglichkeit, Zeit und Kosten zu sparen und erhalten dennoch konkrete Lösungsvorschläge.