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Mietrecht

 

Wohnen ist eines der elementaren Bedürfnisse des Menschen. Entsprechend streitträchtig ist dieses Gebiet. Aus diesem Grunde haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung auf das Mietrecht ihr besonderes Augenmerk gerichtet. Die Erfahrung zeigt immer wieder: Wer sich ohne Fachmann in diesen Dschungel von Paragraphen und Gerichtsentscheidungen begibt, hat das Nachsehen.

 

Unsere Leistungen im Mietrecht sind vielfältig und orientieren sich ausschließlich an der individuellen Situation unserer Mandantschaft. Wir vertreten sowohl Vermieter beziehungsweise deren Verwalter, als auch Mieter.

 

Je nach Problemstellung bieten wir Ihnen unter anderem: 

  • die Rechtsberatung,
  • die Gestaltung und Prüfung von Verträgen,
  • die außergerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen,
  • die Prüfung von Abrechnungen,
  • die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren,
  • die Durchführung von Kündigungen,
  • die Rechtsverteidigung gegen rechtswidrige Kündigungen,
  • die gerichtliche Interessenvertretung, die Durchführung von Klageverfahren sowie die Rechtsverteidigung hiergegen.