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Arbeitshilfen für registrierte Kunden

 

1.0 Mietvertrag nach neuem Recht

Mietvertrag (auch als Formularmietvertrag geeignet)

Zwischen..........................................................

..........................................................

..........................................................

- im Folgenden "Vermieter" genannt -

und...........................................................

...........................................................

...........................................................

- im Folgenden "Mieter" genannt -

wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen:[1]

§ 1 Mietgegenstand

1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Anwesen ?? in ??, in der 2. Etage gelegene Wohnung, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Bad, Balkon, sowie den im Kellergeschoss befindlichen Kellerraum Nr. 2.

1.2 Der Mieter ist berechtigt, den im Garten gelegenen als Schuppen bezeichneten Raum mitzubenutzen.

1.3 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Hausschlüssel, 2 Wohnungsschlüssel, 2 Kellerschlüssel, 2 Briefkastenschlüssel sowie je 2 Zimmerschlüssel. Der Mieter darf zusätzliche Schlüssel nur mit Einwilligung des Vermieters anfertigen lassen. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache gegen Kostenerstattung ebenfalls an den Vermieter herauszugeben.[2]

§ 2 Mietzeit und Kündigung

2.1 Das Mietverhältnis beginnt am ? und läuft auf unbestimmte Zeit.[3]

2.2 Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.[4]

2.3 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.[5]

2.4 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.[6]

Alternative zu § 2 Mietzeit:

§ 2 Mietzeit

2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1. September 2006 und endet am 31. August 2010. Das Mietverhältnis ist auf diesen Zeitraum befristet, da nach Ablauf der Vertragszeit die Wohnung dem Sohn des Vermieters überlassen werden soll.[7]

2.2 Das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung nach § 3 des Mietvertrages bleibt durch diese Befristung unberührt.[8]

§ 3 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise

3.1 Die Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt monatlich EUR ??.[9]

Alternative 1 zu § 3.1:

3.1 Die monatliche Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt für die Zeit

·         vom 1. September 2006 bis 31. August 2008: EUR 850,--vom 1. September 2008 bis 31. August 2010: EUR 935,--vom 1. September 2010 bis 31. August 2012: EUR 1.028,50


1.1 Antrag auf Grundsteuererlass


An das

Bürgermeisteramt

..............................   ....................

(Ort/Datum)

Antrag auf Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG für meine Mietwohnung in der .......... Str. Nr. .....

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 33 Abs. 1 GrStG, mir die Grundsteuer 2008 für meine vermietete Eigentumswohnung im Gebäude in der ............... Str. Nr. ..... in .............................. teilweise zu erlassen. Der normale Rohertrag hat sich ohne mein Verschulden um mehr als 50 % gemindert.

Begründung:

Durch Kündigung des bisherigen Mieters..........................

1.2 Mieterhöhungen: Jetzt geht es einfach!

 

Mit einem neuen Grundsatzurteil macht Ihnen der Bundesgerichtshof (BGH) Ihre Arbeit leichter, wenn es darum geht, die Miete rechtssicher anzuheben!

Sie wissen: Bislang mussten Sie alle Informationen, die für die richtige Einordnung der Wohnung in einen Mietspiegel benötigt werden, Ihren Mieter penibel genau mitteilen. Baujahr, Grundausstattung, Wohnfläche ? ein mühsames Unterfangen! Ab sofort haben Sie es viel leichter! In ihrem Grundsatzurteil vollziehen die Karlsruher Richter eine völlige Kehrtwende: Gilt bei Ihnen ein qualifizierter Mietspiegel, müssen Sie von nun an weder die ortsübliche Vergleichsmiete begründen, noch brauchen Sie Ihrem Mieterhöhungsverlangen diesen Mietspiegel beifügen. Ab sofort genügt es, wenn Sie einfach das für die Mietwohnung zutreffende Feld im qualifizierten Mietspiegel angeben (BGH, Az. VIII ZR 11/07).

 

1.3 Endrenovierung: Ab jetzt sind Ihre Vereinbarungen hieb- und stichfest!

 

Jeder Vermieter und Verwalter möchte, dass die Wohnung bei Mietende tipptopp renoviert ist. ABER: ?Endrenovierungsklauseln? in Formular-Mietverträgen sind unwirksam. Viele Mieter nutzen das schamlos aus. Resultat: Der Vermieter muss selbst mehrere Tausend Euro in die Renovierung stecken.

Das können Sie verhindern ? indem Sie eine Endrenovierungsklausel individuell vereinbaren! Dann MUSS der Mieter beim Auszug renovieren, sogar wenn die eigentliche Renovierungsklausel im Mietvertrag wegen ?starrer Fristen? unwirksam ist.



...........die vollständigen Beiträge sind ausschließlich für unsere registrierten Kunden freigeschaltet !